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Statutender Schützengesellschaft Däniken

Die vorliegenden Statuten gelten auch in der weiblichen Form.

I.    Zweck des Vereins

Art. I.
Die "Schützengesellschaft Däniken", gegründet 1867, mit Sitz in Däniken (nachfolgend Verein genannt), ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er bezweckt, die Schiessfertikeit seiner Mitglieder zu erhalten und tz fördern. Er führt Bundesübungen gem. den Vorschriften des Bundes durch. Im Weiteren fördert der Verein das sportliche schiessen sowie die Ausbildung des Nachwuchses und die Pflege guter Kameradschaft.
Der Verein ist Mitglied des

Ferner gehört der Verein auch der Unfallversicherung Schweizer Schützenvereine USS an.

II. Mitgliedschaft / Jahresbeitrag

Art II.
Der Verein besteht aus lizenzierten und nicht lizenzierten Aktivmitgledern, (Junioren, Jungschützen, Aktive, Veteranen und Senior-Veteranen sowie Ehrenmitgliedern). Er führt ein Verzeichniss der lizenzierten sowie der anderen Mitglieder.
Alle in bürgerlichen Ehren stehenden Schweizer, sowie Jugendliche, die im laufenden Jahr das 10. Altersjahr erreichen, können als Vereinsmitglied aufgenommen werden.
Nichtschweizer können als Vereinsmitglied aufgenommen werden, wenn die Zustimmung der kantonalen Militärbehörde vorliegt.
Hinweis: Aufnahme als Vereinsmitglied vs. Ausübung der Schiesstätigkeit (vgl. Ausführungsbestimmungen "Ausländerregelung des SSV")
 

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