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Die vorliegenden Statuten gelten auch in der weiblichen Form.
I. Zweck des Vereins
Art. I.
Die "Schützengesellschaft Däniken", gegründet 1867, mit Sitz in
Däniken (nachfolgend Verein genannt), ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er bezweckt, die Schiessfertikeit
seiner Mitglieder zu erhalten und tz fördern. Er führt Bundesübungen gem.
den Vorschriften des Bundes durch. Im Weiteren fördert der Verein das
sportliche schiessen sowie die Ausbildung des Nachwuchses und die Pflege
guter Kameradschaft.
Der Verein ist Mitglied des
Ferner gehört der Verein auch der Unfallversicherung Schweizer Schützenvereine USS an.
II. Mitgliedschaft / Jahresbeitrag
Art II.
Der Verein besteht aus lizenzierten und nicht lizenzierten Aktivmitgledern,
(Junioren, Jungschützen, Aktive, Veteranen und Senior-Veteranen sowie
Ehrenmitgliedern). Er führt ein Verzeichniss der lizenzierten sowie der
anderen Mitglieder.
Alle in bürgerlichen Ehren stehenden Schweizer, sowie Jugendliche, die im
laufenden Jahr das 10. Altersjahr erreichen, können als Vereinsmitglied
aufgenommen werden.
Nichtschweizer können als Vereinsmitglied aufgenommen werden, wenn die
Zustimmung der kantonalen Militärbehörde vorliegt.
Hinweis: Aufnahme als Vereinsmitglied vs. Ausübung der Schiesstätigkeit
(vgl. Ausführungsbestimmungen "Ausländerregelung des SSV")